MIETVERTRAG

Im Mietvertrag werden Mietpreis, Mietdauer, Übergabezeiten, Kilometer und das gemietete Fahrzeug festgehalten. Er wird von allen Beteiligten unterschrieben. Die allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags.

 

Im Tarif inbegriffen sind:

  • Mietfahrzeug sowie Zusätzliches gemäss Mietvertrag
  • Aussenreinigung des Mietfahrzeuges
  • Parkplatz für Ihr Privatfahrzeug (während der Mietdauer und auf eigenes Risiko)
  • Vollkaskoversicherung für das Mietfahrzeug. (Selbstbehalt CHF 1'000.– pro Schaden; nicht ausschliessbar)
  • Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt pro Schadensereignis CHF 1‘000.–)
  • 1'750 Km

ANZAHLUNG & KAUTION

Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags wird eine Anzahlung von 50% des Mietpreises fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung gilt der Camper als definitiv reserviert. Die Mietgebühr gemäss Vertrag ist bis spätestens 30 Tage vor Mietantritt mittels Banküberweisung oder bar zu bezahlen. Zusätzlich ist bei Mietantritt ist eine Kaution von CHF 1'000.– mittels Kreditkarte zu hinterlegen. Die Kaution deckt teilweise die Selbstbehalte für die Teil- und Vollkaskoversicherung und ist nicht Bestandteil der Mietkosten und wird nach Rückgabe des Mietfahrzeuges in einwandfreiem Zustand dem Mieter zurückbezahlt, unter Vorbehalt von Unfall oder sonstigen Schäden.

ANNULLATION

Die Annullation muss schriftlich erfolgen. Folgende Kosten werden verrechnet:

  • Bis 61 Tage vor Abreise 20% vom Mietpreis
  • 60 bis 31 Tage vor Abreise 50% vom Mietpreis
  • 30 bis 0 Tage vor Abreise 100% vom Mietpreis

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseannullationsversicherung, damit bei Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie die Annullationskosten versichert sind.

FAHRAUSWEIS

Alle möglichen Fahrer/innen müssen mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens zwei Jahre im Besitz eines gültigen Fahrausweises Kat. B, für den Wohnwagen Kat. BE. Eine Kopie der Fahrausweise sowie ID oder Pass müssen beim Vermieter hinterlegt werden.

ÜBERNAHME & RÜCKNAHME DES FAHRZEUGS

Generell / Ort & Zeitpunkt

Das Mietfahrzeug muss zu den im Mietvertrag festgelegten Zeiten übernommen und zurückgegeben werden. Ohne vorherige Vereinbarung wird jede verspätete Stunde mit CHF 60.– verrechnet. Übernahme und Rückgabe erfolgt grundsätzlich bei Auto Faes Camper & Caravan AG, Portstrasse 32, 2503 Biel. Auf Anfrage und bei gegenseitiger Vereinbarung kann ein abweichender Übergabeort vereinbart werden.

Bei Übernahme und bei Rückgabe wird ein Protokoll erstellt, welches von beiden Parteien unterschrieben und anerkannt wird. Unbemerkte oder verdeckte Mängel und Schäden, die nach der Mietabrechnung festgestellt werden, kann der Vermieter diese nachträglich in Rechnung stellen.

Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben, sowohl bei der Übernahme wie bei der Rückgabe. Fehlendes Auftanken vor der Rückgabe wird verrechnet.

Für allfällige Unannehmlichkeiten (Wartezeiten, Unterkunft, usw.), welche durch die Reparatur am Mietfahrzeug entstehen sollten, übernehmen wir keine Verantwortung. Modelländerungen sowie Änderungen der Übernahmezeiten die durch Unvorhergesehenes wie Unfälle, Schäden, verspäteter Rückgabe durch den Vormieter usw. oder höhere Gewalt verursacht werden, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Geleistete Zahlungen werden in solchen Fällen vom Vermieter zurückerstattet. Es bestehen keine weiteren Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter wie z. B. gebuchte Fähren, reservierte Campingplätze, etc.

Bei allen Mietfahrzeugen gilt striktes Rauchverbot. Ebenfalls informieren wir, dass das Wasser nicht trinkbar ist.

 

Reinigung

Die Fahrzeuge werden besenrein vom Mieter zurückgebracht.

Definition «besenrein»: Küche (inkl. Kühlschrank) und WC/Bad sind komplett gereinigt und der Boden gewischt. Die Endreinigung mit gründlicher Reinigung/Desinfektion des Bodens und allen Oberflächen, Griffe, Knöpfe, sowie Garage und Fahrerhaus wird vom Vermieter durchgeführt und separat mit einer Reinigungspauschale von CHF 250.– verrechnet.

Fäkalientank und Abwassertank sind vom Mieter vor der Rückgabe zu entleeren und zu reinigen.

Schmutzige Matratzen / Polster / Bezüge werden bei unüblicher Verschmutzung chemisch nachgereinigt oder ersetzt. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

 

Schäden & Reparaturen / Unfall

Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietfahrzeug sorgfältig umzugehen. Er achtet selber auf das reibungslose Funktionieren des Mietfahrzeugs und ist während der Mietdauer für den vorschriftsgemässen Unterhalt und Gebrauch des Mietfahrzeugs verantwortlich. Der Mieter kontrolliert den Öl- und Kühlwasserstand sowie den Reifendruck regelmässig. Festgestellte Schäden und Mängel sind dem Vermieter unverzüglich und unaufgefordert zu melden.

Kleinere Reparaturen bis CHF 200.–, die für die Betriebs- und Verkehrssicherheit relevant sind, dürfen vom Mieter eigenständig in Auftrag gegeben werden. Sofern sie nicht auf Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, werden die Kosten gegen Vorlage der Originalquittung zurückerstattet. Grössere Reparaturen dürfen allerdings nur mit Einwilligung des Vermieters von einem qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden.

Allfällige Schäden am Fahrzeug, an der Einrichtung des Fahrzeugs sowie an optionalen Mietgegenständen werden entweder von der Kaution abgezogen oder nachverrechnet (unter Berücksichtigung des Selbstbehalts bei einem Versicherungsfall). Kosten, die verursacht werden durch Nichteinhalten der Vereinbarungen (z. B. Nachreinigung, Entleeren des Fäkalientanks etc.) werden ebenfalls nachverrechnet.

Angenommen, der Mieter kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückbringen (Panne, Unfall, usw.), gehen die Kosten für Aufwendungen, welche nicht durch die Rückführungsversicherung gedeckt sind, zu Lasten des Mieters.

Fahrzeuge haben alle eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung welche durch die Auto Faes Camper & Caravan AG abgeschlossen wird. Der Selbstbehalt beträgt bei der Vollkasko-Versicherung CHF 1‘000.–. Ebenfalls besteht eine 24h Pannenhilfe in Europa. Wir verweisen an die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung.

Bei Unfall, Einbruch und Diebstahl oder anderen Schäden muss der Mieter sofort die Polizei verständigen. Es muss darauf bestanden werden, dass ein Polizeirapport ausgestellt wird. Auch bei Bagatellunfällen muss das internationale Unfallprotokoll vollständig ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben werden. Es dürfen keine Schuldeingeständnisse abgegeben werden. Bei Unfällen ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen, damit der Schaden der Versicherung gemeldet werden kann

GERICHTSSTAND

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschliesslich den Gerichtsstand des Vermieters.

Biel, November 2021